"progres-Emissionsarme Mobilität" Förderung der E- Lastenfahrräder für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.

Wir freuen uns sehr über diese Nachricht, denn ab den 01. Oktober 2018 unterstützt das Land NRW den Kauf von Elektrolastenrädern auch für Privatpersonen!

Lastenfahräder Förderung- Best Cargo Bike

Die Förderung gilt allerdings nur in Städten, die von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. 

In NRW sind folgende Städte betroffen:

Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dinslaken, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Herne, Hürth, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Oberhausen, Overath, Paderborn, Schwerte, Siegen, Solingen, Witten, Wuppertal

Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden in dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) gebündelt. Teil dieses Programms ist der Programmbereich Emissionsarme Mobilität. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zu unterstützen, möchten wir eine besonders große Zielgruppe mit unseren stark nachgefragten Förderprogrammen erreichen. Mit der weiter ausgebauten Förderung setzen wir zusätzliche Anreize für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen, auf klimaschonende elektrische Antriebe umzusteigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Schadstoffemissionen in unseren Städten.“

Zusammenfassung der Föredrung der E- Lastenräder in NRW

  • Förderhöhe Unternehmen: bis zu 30 % des Kaufpreises (max. 2.100 €)
  • Förderhöhe Kommunen: bis zu 60 % des Kaufpreises (max. 4.200 €)

Wann ist der Antrag zu stellen?

Du stellst den Antrag auf Förderung vor der Anschaffung des Lastenfahrrads!

Der Kauf darf nur dann fortgesetzt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Kauf des Lastenfahrrads darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag soll in elektronischer Form bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Ebenso sollen die im Antragsformular genannten Unterlagen direkt mit dem Antragsformular hochgeladen werden. Anschließend erhälst Du eine Bestätigung über die erfolgreiche Unterlagenübermittlung mit einer Registriernummer.

Was ist dem Antrag beizufügen?

Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sollen mit dem elektronischen Antragsformular hochgeladen werden.

Damit die Antragsstellung reibungslos verläuft, solltest Du folgendes beachten:

  1. Wohnsitz/Firmensitz ist in Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitungen.
  2. Antragstellung erfolgt in elektronischer Form bei Bezirksregierung Arnsberg.
  3. Angebot mit Anschaffungskosten für das Lastenrad muss dem Antrag beigefügt werden.
  4. Nach erfolgreicher Unterlagenübermittlung der Unterlagen bekommst Du eine Registriernummer, die immer anzugeben ist.

Unser Wegweiser zu allen elektronischen Formularen für die Förderung der Lastenfahrräder NRW.

Antragsformular Elektro-Lastenräder Unternehmen

Antragsformular Elektro-Lastenräder Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben

Antragsformular Elektro-Lastenräder Kommunale Betriebe, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben

Direkter Ansprechpartner zum Them Lastenfahrräder- Förederung NRW.

NRW direkt
Telefon 0211 - 837-1001
E-Mail progres.emob@bra.nrw.de

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg

 

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